Was erledige ich wo?
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Eintraege - von
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Abbuchungsauftrag
Damit Ihre Ratenzahlung für Steuern und Beiträge termingerecht bei der Verbandsgemeinde eingehen, empfehlen wir Ihnen einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Den Abbuchungsauftrag finden Sie unten.
FORMULAR EINZUGSERMÄCHTIGUNG |
Abfallbeseitigung des Rhein-Lahn-Kreises
Auf den Seiten des Rhein-Lahn-Kreises finden Sie den aktuellen Abfallkalender mit den Abfuhrterminen für die Verbandsgemeinde Nassau
Abfuhrtermine mehr ... |
Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Nassau ist Aufgabe der Verbandsgemeindewerke. Die Büros befinden sich im Betriebsgebäude der Kläranlage in Nassau, Koppelheck.
Zuständig in technischen Fragen ist der technische Werkleiter Werner Ruckdeschel, Telefon 02604-970262. In kaufmänischen Fragen wenden Sie sich bitte an kaufmännischen Werkleiter Uwe Bruchhäuser 02604 9702-34 Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt: Wasser und Abwasser. |
Altenbetreuung
Die Altenbetreuung ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau der Ordnungs- und Sozialverwaltung zugeordnet. Dort erhalten Sie Auskünfte über Alten- und Seniorenheime, Essen auf Rädern, Soziale Hilfsdienste, Soziale Beratungsstellen und Informatioen über sonstige Möglichkeiten der Altenhilfe.
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Amtliche Beglaubigungen
Zuständig für amtliche Beglaubigungen sind gemäß § 1 des Landesgesetzes über die Beglaubigungsbefugnis u.a. die Ortsbürgermeister und die Verbandsgemeindeverwaltung Nassau. Beglaubigt werden können Abschriften, Ablichtungen und sonstige Vervielfältigungen eigener Schriftstücke und fremder Schriftstücke, wenn diese zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Zuständig für Beglaubigungen sind die Mitarbeiterinnen beim Bürgerbüro. Die Beglaubigungsgebühr beträgt 3,00 €. Nicht beglaubigt werden können u.a. Personenstandsurkunden! Falls Sie eine solche benötigen, wenden Sie sich an das Standesamt. |
An-/Ab-/Ummeldung
Wenn Sie in den Bereich der Verbandsgemeinde Nassau zuziehen oder innerhalb der Verbandsgemeinde umziehen, ist eine An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgerbüro erforderlich.Bei der Anmeldung ist der Personalauweis, der Reisepass oder bei einem ausländischen Staatsangehörigen ein ausländisches Dokument vorzulegen. Die Abmeldebestätigung sowie die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers sind seit 1. 6. 2004 nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Zu- bzw. Umzug zu erfolgen (§ 13 Meldegesetz). Entsprechende Formulare sind beim Bürgerbüro erhältlich.
Die Abmeldepflicht bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist seit dem 1. 6. 2004 entfallen. Es reicht aus, wenn Sie sich bei Ihrem neuen Wohnort anmelden. Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn Sie außerhalb des Bundesgebietes verziehen. Die Abmeldung soll innerhalb einer Woche erfolgen (§ 13 Meldegesetz). |
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung wird beim Standesamt erledigt. Es ist sinnvoll hierzu einen Termin zu vereinbaren. Ein Eheschließungstermin kann im voraus telefonisch abgeklärt werden. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung notwendig sind erfahren Sie beim Standesamt.
Telefonische Auskünfte unter 02604 9702-38 Weitere Informationen finden Sie hier: |
Antrag auf Wasserhausanschluss
Dieser Vordruck ist geeignet um einen erstmaligen Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz zu beantragen. Auch ist es möglich neben einem bestehenden Anschluss einen Zweitanschluss zu beantragen.
Zuständig sind die Verbandsgemeindewerke Nassau, Baubetriebshof Koppelheck, Telefon: 02604 9702-62 Vordrucke Wasser und Abwasser |
Asylbewerber
Die Betreuung der Asylbewerber ist in der Verbandsgemeinde Nassau eine Aufgabe der Ordnungs- und Sozialverwaltung. Die finanziellen und Sachleistungen sind im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.
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Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigung wird Ihnen beim Bürgerbüro im Rathaus ausgestellt.
Näheres hier: |
Ausbaubeiträge
Werden in der Stadt Nassau oder den Ortsgemeinden vorhandene Straßen ausgebaut so geht dies nicht ohne Beteiligung der Anlieger. Diese Anliegerkostenbeteiligung nennt man Ausbaubeiträge oder auch Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen.
Die örtlichen Ausbaubeitragssatzungen können Sie unter dem Menüpunkt Rathaus, Zentrales, Ortsrecht, Satzungen, einsehen. Zuständig für die Berechnung und Festsetzung von Ausbaubeiträgen ist: Franz-Josef Minor, Telefon: 02604 9702-49 |
Ausschreibungen
Hier finden Sie Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau der Verbandsgemeinde Nassau, der Stadt Nassau und der Ortsgemeinden.
Für Anbieter, die kein eigenes Ausschreibungsprogramm haben, gibt es von der Firma Heitker GmbH ein kostenloses Bieterprogramm zum Einlesen, Bearbeiten und zur Angebotsabgabe von sogenannten GAEB-Dateien. Heitker |
Ausweise
Beim Meldeamt können Personalausweise (auch vorläufige Ausweise), Reisepässe (auch vorläufige Reisepässe) und Kinderausweise beantragt werden. Nähere Informationen zur Beantragung der einzelnen Dokumente können Sie unter der jeweiligen Dokumentenart nachlesen. Verlustanzeigen werden ebenfalls bei uns aufgenommen, falls Sie Ihren Personalausweis oder Pass verloren haben oder dieser gestohlen wurde.
Die Ansprechpartnerinnnen des Bürgerbüros Ulrike Arntz, Heike Michel, Martina Schönhof und Brigitte Steinhäuser stehen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Musterausweise und allgemeine Informationen |








