Eheschließung
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Die Eheschließung vor dem Standesamt
Der Kontakt mit dem Standesamt ist für das künftige Brautpaar der erste Schritt auf dem Weg zum beglaubigten Glück. Früher wurde noch das klassische Aufgebot bestellt. Das Aufgebot wurde dann öffentlich, für jedermann sichtbar ausgehängt. Diese Form gibt es heute nicht mehr. 
Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, muss eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erfolgen. Die Anmeldung zur Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, wo einer der beiden Brautleute den Wohnsitz begründet hat. Hierzu sind Urkunden und Nachweise vorzulegen. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen und welche Urkunden gegebenenfalls dem Standesamt im Originaleinträgen bereits vorliegen. Anhand der Urkunden und Nachweise kann der Standesbeamte die sogenannte Ehefähigkeit prüfen. Für die Anmeldung sollte ein Termin mit dem Standesamt vereinbart werden. Möglichst sollten die künftigen Brautleute gemeinsam die Anmeldung vor dem Standesbeamten vornehmen. Die Anmeldung zur Eheschließung kann jedoch frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Es empfielt sich, die Anmeldung spätestens 2 Wochen vor dem Termin vorzunehmen, damit eventuell zu klärende Fragen und die Beschaffung fehlender Unterlagen noch erfolgen kann. Eine Wartefrist gibt es nicht mehr, dies bedeutet, dass nach der Anmeldung zur Eheschließung und der Feststellung der Ehefähigkeit durch den Standesbeamten die Ehe sofort, spätestens aber innerhalb der Frist von 6 Monaten geschlossen werden könnte.
Mit der Anmeldung zur Eheschließung werden auch die amtlich zu erhebenden Gebühren fällig. Die Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht kostet 40,-- €. Hinzu kommen Gebühren für ein Stammbuch der Familie (keine Pflicht), sowie für die Erstellung von Urkunden. Gegebenenfalls fallen noch Gebühren für die Durchführung der Eheschließung oder für die Eheschließung außerhalb des Standesamtes an.
Der gewünschte Eheschließungstermin wird bei der Anmeldung zur Eheschließung festgelegt und reserviert. Wird ein besonderes Datum gewünscht, so besteht auch die Möglichkeit vor der Anmeldung einen Termin vormerken zu lassen. Sinnvoll ist es, den Wunschtermin rechtzeitig vor der Eheschließung mit dem Standesamt abzustimmen. Die Terminabstimmung für das laufende Jahr ist jederzeit möglich; die Terminierung von Eheschließungsterminen für das kommende Jahr jedoch frühestens ab Anfang November des laufenden Jahres.
Mit der Änderung des Familienrechts zum 01. Juli 1998 ist auch die Pflicht zur Benennung von Trauzeugen weggefallen. Somit kann, muss aber eine Eheschließung nicht mehr mit Trauzeugen erfolgen. Soweit allerdings Trauzeugen - höchstens zwei - benannt werden, müssen diese volljährig und geschäftsfähig sein.
Sie wollen bei einem anderen Standesamt als an Ihrem Wohnsitz heiraten? Kein Problem. Stimmen Sie mit dem Standesamt Ihrer Wahl den Eheschließungstermin ab. Sodann erledigen Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt (am Wohnsitz einer der beiden Brautleute) und weisen den Standesbeamten auf die "auswärtige" Eheschließung hin. Das Standesamt wird dann die Unterlagen mit einer Bestätigung an das Eheschließungsstandesamt senden.
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen? Siehe hierzu den Beitrag "Eheschließung - vorzulegende Urkunden.








