Widerspruchsmöglichkeit - Auskunft aus dem Melderegister
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Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen. Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Der Widerspruch ist beim Meldeamt bzw. Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau, Am Adelsheimer Hof 1, 56377 Nassau, einzulegen.
Ebenso weist die Meldebehörde darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz vom 22. 12. 1982 (GVBl. S. 463) Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten)
für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
- für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, wie der Meldepflichtige,
- für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann,
- für eine „erweiterte Melderegisterauskunft“ oder eine „Gruppenauskunft“, soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist,
- für die Bekanntgabe von Alters- und Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden,
- für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage.
Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren erteilt Ihre Meldebehörde im Bürgerbüro.
Ansprechpartner
Abteilung: Bürgerbüro
Zimmer: 1
Abteilung: Bürgerbüro
Zimmer: 1
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