Auskunfts- u. Übermittlungssperren

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Auf Antrag kann eine Übermittlungssperre eingerichtet werden, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Meldedaten erfragt werden können, z. B. bei einem Alters- oder Ehejubiläum, an Adressbuchverlage etc. Bei der Einrichtung einer Auskunftssperre z. B. wegen schutzwürdiger Belange muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen bzw. begründet werden.

Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts- / Übermittlungssperre sind beim Bürgerbüro erhältlich.

 

Ansprechpartner

 
Frau Ulrike Arntz
Abteilung: Bürgerbüro
Telefon Telefon: 02604/9702-28
Fax Fax: 02604/9702-58
Email Email: 
Zimmer: 1
Heike Michel
Frau Heike Michel
Abteilung: Bürgerbüro
Telefon Telefon: 02604/9702-23
Fax Fax: 02604/9702-58
Email Email: 
Zimmer: 1
Martina Schönhof
Frau Martina Schönhof
Abteilung: Bürgerbüro
Telefon Telefon: 02604/9702-0
Fax Fax: 02604/9702-58
Email Email: 
Zimmer: 1
 
Frau Brigitte Steinhäuser
Abteilung: Bürgerbüro
Telefon Telefon: 02604/9702-66
Fax Fax: 02604/9702-58
Email Email: 
Zimmer: 1