Auskunfts- u. Übermittlungssperren
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Auf Antrag kann eine Übermittlungssperre eingerichtet werden, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Meldedaten erfragt werden können, z. B. bei einem Alters- oder Ehejubiläum, an Adressbuchverlage etc. Bei der Einrichtung einer Auskunftssperre z. B. wegen schutzwürdiger Belange muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen bzw. begründet werden.
Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts- / Übermittlungssperre sind beim Bürgerbüro erhältlich.
Ansprechpartner
Frau Ulrike Arntz
Abteilung: Bürgerbüro
Telefon: 02604/9702-28
Fax: 02604/9702-58
Email:
Zimmer: 1
Abteilung: Bürgerbüro
Zimmer: 1
Frau Martina Schönhof
Abteilung: Bürgerbüro
Telefon: 02604/9702-0
Fax: 02604/9702-58
Email:
Zimmer: 1
Abteilung: Bürgerbüro
Zimmer: 1
Frau Brigitte Steinhäuser
Abteilung: Bürgerbüro
Telefon: 02604/9702-66
Fax: 02604/9702-58
Email:
Zimmer: 1
Abteilung: Bürgerbüro
Zimmer: 1








