Verantwortungsbewußte Hundehaltung

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Anleinpflicht beachten!
Immer wieder beklagen Mitbürger, dass sie sich v
on Hunden bedroht fühlen, die unbeaufsichtigt oder unangeleint herumlaufen. Die Verbandsgemeindeverwaltung weiß, dass die meisten Hundehalter mit ihren Tieren verantwortungsbewusst umgehen. Leider ignorieren einige Halter die Ängste ihrer Mitmenschen und unterschätzen dabei, dass unbeaufsichtigt umherlaufende Tiere immer zu unberechenbaren Reaktionen fähig sind. Ein durch Angst hervorgerufenes Fehlverhalten kann zu einem plötzlichen aggressiven Angriff des Hundes führen. Sicher ist jedem Hundehalter klar, dass er im Rahmen der Gefährdungshaftung alle Schäden, die durch den Hund entstehen können, zu verantworten hat, und er hierfür auch zur Rechenschaft gezogen wird. Hunde sind innerhalb von Ortschaften nur angeleint auszuführen. Auch in der freien Feldflur und im Wald muss gewährleistet sein, dass der Halter jederzeit auf den Hund einwirken kann, damit so gefährliche Situationen für Menschen und Tiere ausgeschlossen werden können. In diesen Fällen sind Hunde bei der Annäherung von Personen ohne Aufforderung anzuleinen.

Vielen Hundebesitzern ist es offenbar auch völlig egal, wo der Hund sein „Geschäft“ verrichtet. Trauriges Zeugnis dieser Gedankenlosigkeit sind die unzähligen „Hinterlassenschaften“ auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Grünanlagen. Es dürfte eigentlich jedem klar sein, dass hierdurch nicht nur Verunreinigungen entstehen, sondern auch erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für spielende Kinder rücksichtslos in Kauf genommen werden. Verantwortungsbewusste Hundehaltung beinhaltet die Verpflichtung, Hundekot auf öffentlichen Flächen in geeigneter Weise zu entfernen.

Nur verantwortungsvolles Verhalten trägt dazu bei, bestehende Vorurteile gegen die vierbeinigen Freunde und deren Besitzer abzubauen.