Förderprogramme
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Sie wollen ein Wohngebäude Bauen, Kaufen, Erweitern oder Modernisieren?
Dann informieren Sie sich unverbindlich und kostenfrei über die Fördermöglichkeiten der Sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz im Programmjahr 2013
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, den Neubau, den Ersatzneubau (Abriss und Wiederaufbau), den Ankauf, den Ausbau, den Umbau, die Umwandlung sowie die Erweiterung von Wohnraum zur Selbstnutzung mit einem Förderdarlehen (ISB-Darlehen). Das ISB-Darlehen ist ein nachrangiges, durch Grundpfandrecht gesichertes Darlehen, welches in der Regel eine Ergänzung zur Finanzierung durch den Vorranggläubiger (z. B. Hausbank) darstellt. Zweck der Förderung ist es, Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum nach sozialen Gesichtspunkten zu unterstützen.
Das ISB-Darlehen wird auf Formblatt über die zuständige Stadt-/Kreisverwaltung beantragt. Optimal wäre es, wenn für das Finanzierungsvorhaben bereits schon vor Antragstellung ein vorrangig finanzierendes Kreditinstitut gefunden wurde, so dass wichtige Förderdaten wie Gesamtkosten, Finanzierungsbedarf, Eigenkapital, Einkommensverhältnisse usw. bereits ermittelt bzw. zusammengetragen wurden. Die zuständige Stadt-/Kreisverwaltung nimmt eine Teilprüfung des Förderantrags vor und stellt darüber eine Förderbestätigung aus. Wesentlich für den Erhalt dieser Förderbestätigung ist die Einhaltung einer angemessenen Wohnflächengröße und die Höhe des Haushaltseinkommens. Das Haushaltseinkommen wird von der Förderstelle aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen und deren Jahresbruttoeinkünfte gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermittelt. Nach Ausstellung der Förderbestätigung wird der Förderantrag an die ISB weitergeleitet. Sie führt die bankenmäßige Prüfung durch, erteilt eine Förderzusage und schließt den Darlehensvertrag.
Neben der Förderung der vorgenannten Wohneigentumsmaßnahmen kann für den selbst genutzten Wohnraum auch ein ISB-Darlehen für die Modernisierung beantragt werden. Dies kann in Kombination mit einer Ankaufsförderung aber auch separat erfolgen. Die maximale Darlehenshöhe des ISB-Darlehens (Wohneigentum-und Modernisierungsförderung der gleichen Wohnung) ist im Rhein-Lahn-Kreis auf insgesamt 100.000 Euro festgelegt. Die Höhe des ISB-Darlehens für Modernisierungsmaßnahmen wird durch Vorlage fachkundig erstellter Kostenvoranschläge ermittelt. Das Antragsverfahren erfolgt in gleicher Weise wie bei der Wohneigentumsförderung und unterscheidet sich hiervon nur unwesentlich.
Alternativ zum ISB-Darlehen gibt es noch die Möglichkeit einer Zuschussförderung für bestehende Mietwohnungen bei einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und maximal 10.000 Euro pro Wohnung. Maßnahmen zur Einsparung von Energie (z. B. nachträgliche Wärmedämmung), Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung (z. B. Fenster, Heizung), Nutzung alternativer und regenerativer Energien (z. B. thermische Solaranlage), bauliche Maßnahmen für behindertengerechtes Wohnen gemäß DIN 18025 Teil 2, können mit einem Zuschuss von maximal 2.500 Euro pro Förderempfänger und Jahr gefördert werden. Nach Abschluss der Fördermaßnahmen ist die anfängliche Kaltmiete im Rhein-Lahn-Kreis auf 4,65 € / m² festgelegt. Über den Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses entscheidet allein die jeweils zuständige Stadt-/Kreisverwaltung (Behördenverfahren).
Allgemeine Informationen zu den Förderprogrammen und den Darlehenskonditionen finden Sie auf der Internetseite www.isb.rlp.de.
Detaillierte Auskünfte für die Förderung Ihres/r Wohngebäudes/Wohnung im Rhein-Lahn-Kreis er-halten Sie bei der Förderstelle des Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Ref. 6/60, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Jörg Vesper
Tel.: 02603-972 -254, Fax: 02603-972-6254, E-Mail: joerg.vesper@rhein-lahn.rlp.de








