Benutzungs- und Gebührenordnungen der Ortsgemeinde Dessighofen

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Benutzungs- und Gebührenordnung Bürgerhaus
 
Benutzungs- und Gebührenordnung für das Bürgerhaus in Dessighofen

§ 1 Benutzungskreis
Die Ortsgemeinde Dessighofen stellt die Räume und Einrichtungen des Bürgerhauses in Dessighofen zur Verfügung, und zwar:
(1) a) allen örtlichen Jugendgruppen und Organisationen, die im Sinne der ergangenen staatlichen Richtlinien als förderungswürdig anzusehen sind,
b) allen Vereinen
(2) Sonstige Benutzergruppen können zugelassen werden, wenn kein anderweitiger Bedarf geltend gemacht worden ist.

§ 2 Antragsverfahren


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Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grillhütte in Dessighofen
 
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grillhütte in Dessighofen

§ 1
Die Ortsgemeinde Dessighofen stellt die gemeindeeigene Grillhütte folgenden Personenkreisen zur Verfügung:
(1) Allen in der Gemeinde wohnenden Personen oder Personenvereinigungen, die die Gemeinschaftseinrichtung nutzen wollen.
(2) Sonstige Benutzer können zugelassen werden, wenn kein anderweitiger Bedarf geltend gemacht worden ist.

§ 2


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