Ich bin darauf hingewiesen worden,
dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung, insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung gem. § 5 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG) freiwillig, jedoch für Ihr Anliegen erforderlich ist.
Ich wurde darüber informiert, dass ich das Recht habe, die Einwilligung zu verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
(Dies hätte zur Folge, dass Ihr Anliegen nicht elektronisch übertragen werden kann.
Eine konventionelle Beantragung ist jedoch möglich.)
Nach 3 Monaten werden Ihre Daten automatisch wieder gelöscht.
In Kenntnis dieser Umstände erkläre ich Folgendes:
"Ich willige in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung meiner persönlichen Daten nur zum Zweck der Bearbeitung meiner "Einzugsermächtigung" durch die Verbandsgemeindeverwaltung Nassau ein."